Energieeffizient Sanieren ab 01.04.2009
Weiterführung des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes des Bundes unter neuem Namen
Wichtigste Änderungen ab 01.04.2009:
- Neben der Sanierung ist auch der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung) förderfähig
- Umstellung der Förderung unter Beibehaltung der technischen Mindestanforderungen von
- Kategorie A (Neubau-Niveau) auf "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus"
- Kategorie B (Maßnahmenpakete) auf "Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen"
- Förderhöchstbetrag für "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus" auf 75.000 Euro pro Wohneinheit angehoben
- einheitliches Baujahr für förderungsfähige Gebäude:
Vor dem 01.01.1995 wurde für das zu sanierende Gebäude der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet. - Sachverständige nur noch bei "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus" notwendig