Energieeffizient Sanieren ab 01.04.2009
Weiterführung des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes des Bundes unter neuem Namen
Wichtigste Änderungen ab 01.04.2009:

  • Neben der Sanierung ist auch der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung) förderfähig
  • Umstellung der Förderung unter Beibehaltung der technischen Mindestanforderungen von 
  • Kategorie A (Neubau-Niveau) auf "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus"
  • Kategorie B (Maßnahmenpakete) auf "Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen"
  • Förderhöchstbetrag für "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus" auf 75.000 Euro pro Wohneinheit angehoben
  • einheitliches Baujahr für förderungsfähige Gebäude:
    Vor dem 01.01.1995 wurde für das zu sanierende Gebäude der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
  • Sachverständige nur noch bei "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus" notwendig

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Service/KfW-Formul26/Merkblaetter/Bauen_Wohnen_Energie_sparen/Energieeffizient_Sanieren_-_Kredit/Anlage_technische_Mindestanforderungen_Energieeffizient_Sanieren.jsp