Der Bundestag hat am 6. Juni 2008 das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
verabschiedet. Zukünftige Hausbesitzer müssen ab
1.1.2009 einen bestimmten Anteil ihres Wärmebedarfs
aus Erneuerbaren Energien gewinnen -
etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme.

Quelle:DeutscheEnergie-Agentur GmbH (dena)