Der Bundestag hat am 6. Juni 2008 das

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

verabschiedet. Zukünftige Hausbesitzer müssen ab

1.1.2009 einen bestimmten Anteil ihres Wärmebedarfs

aus Erneuerbaren Energien gewinnen -

etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme.

Quelle:DeutscheEnergie-Agentur GmbH (dena)